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Öffnung der Sportanlage mit 2G Plus Regel ab Do. 02.12.

Zulässige Sportausübung - Übersicht BLSV

Im Landkreis Ostallgäu hat am 01.12.2021 die 7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen den Wert von 1.000 unterschritten.
Laut Bekanntmachung des Landratsamts darf damit unsere Sportanlage ab Do. 02.12.2021 wieder genutzt werden.
 

Nur folgende Personen, die zusätzlich über einen Testnachweis verfügen, haben Zugang zum Sportgelände:

  • Geimpfte Personen mit gültigem Nachweis
  • Genesene Personen mit gültigem Nachweis
  • Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre übergangsweise bis 31. Dezember 2021
     

Ausgenommen von einem Testnachweis sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
     

Folgende Tests mit negativem Ergebnis sind zulässig:

  • Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters
  • Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • PCR-Test und PoC PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
     

Zusätzlich gilt eine vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht, auch in den Umkleiden. Die Maske darf somit nur beim Sport und in der Dusche abgenommen werden

Einzelne Übungsstunden werden weiterhin Online angeboten. Informiert euch hierzu bitte bei euren Übungsleitern.

Grundlage für den Sportbetrieb auf unserer Anlage ist wie bisher die Einhaltung des aktuellen Hygieneschutzkonzepts des SV Eggenthal.

 

Mögliche Schließung der Sportanlage für regionale Hot-Spots

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Ostallgäu wieder über 1.000 steigen (Stand heute: 946) muss nach Anordnung des Landratsamts die gesamte Sportanlage wieder geschlossen werden.

Wir hoffen jedoch unsere Anlage nun möglichst lange geöffnet lassen zu können.

 

Andreas Dempfle
1. Vorsitzender