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Lockerungen bei Indoor-Veranstaltungen und weitere Änderungen

neue Corona-Ampel in Bayern

zulässige Sportausübung - Übersicht BLSV

Die Bayerische Regierung hat mit Wirkung zum 02.09.2021 neue Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von 35 gilt wie bisher die 3G-Regel im Indoor-Bereich.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen gilt ab sofort jedoch keine Begrenzung der maximalen Teilnehmerzahl mehr.
 

Neu ist auch die Einführung der Krankenhausampel mit der aktuellen Stufe Grün.

  • Stufe Gelb gilt ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 1.200 (Aktueller Wert in Bayern: 232). Dies hätte neue Kontaktbeschränkungen, Personenbegrenzungen bei Veranstaltungen sowie die FFP2-Maske und PCR-Test als Standard zur Folge
  • Stufe Rot gilt, sobald mehr als 600 COVID-Patienten in bayerischen Intensivstationen behandelt werden (aktueller Wert: 169). Daraus folgende Maßnahmen sind noch nicht bekannt.
     

Maskenpflicht:

  • Outdoor: generell keine Maskenpflicht (Ausnahme: Veranstaltungen > 1.000 Personen)
  • Indoor: Maskenpflicht mit OP-Maske; Ab Stufe Gelb: FFP2-Maskenpflicht; Bei Zuschauern mit Mindestabstand kann auf die Maske verzichtet werden;
     

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Nachweis
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Diese Ausnahme gilt auch in den Ferien.
  • Übungsleiter und Trainer
     

Folgende Tests mit negativem Ergebnis sind zulässig:

  • Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters (nur in Stufe Grün)
  • Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden; nur in Stufe Grün)
  • PCR-Test und PoC PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
     

Grundlage für den Sportbetrieb auf unserer Anlage ist wie bisher die Einhaltung des aktuellen Hygieneschutzkonzepts des SV Eggenthal.

Das Führen von Anwesenheitslisten ist nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erforderlich. Für den Sportbetrieb ist dies demnach nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, wird aus infektionstechnischen Gründen jedoch weiterhin empfohlen.

Wir freuen uns über die neuen Regeln, die uns den Sportbetrieb als auch die Durchführung von Veranstaltungen deutlich vereinfachen.
 

Andreas Dempfle
1. Vorsitzender

 

 

Link für weitere Informationen:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
 

Aktuelle Werte bzgl. der Corona-Ampel:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm