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3G statt 2G+ beschlossen

2022-02-17 zulässige Sportausübung - Übersicht BLSV

Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung zum Do. 17.02.2022 weitere Lockerungen beschlossen. Sowohl für Indoor- als auch Outdoorsport gilt künftig die 3G-Regel.

Die Teilnahme am Sport ist somit für folgende Personen mit dem jeweiligen Nachweis zulässig:

  • Geimpfte Personen
  • Genesene Personen
  • Getestete Personen
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler/innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

Folgende Tests mit negativem Ergebnis sind zulässig:

  • Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters
  • Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • PCR-Test und PoC PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Für Zuschauer im Indoor- und Outdoorbereich gilt bis auf Weiteres noch die 2G-Regel.

Spätestens ab 20. März sollen die Zugangsregeln außer Kraft gesetzt werden. Ein verbindlicher Termin ist hierzu noch offen.

Die SVE-Generalversammlung am Fr. 25.03.2022 um 20Uhr im Gasthaus Krone kann somit stattfinden. Hierzu laden wir euch jetzt bereits ein.

 

Andreas Dempfle
1. Vorsitzender SV Eggenthal