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Anpassung der Corona-Regeln für den Sport

zulässige Sportausübung - Übersicht BLSV

Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung zum Mi. 12.01.2022 das Infektionsschutzgesetz bis zum 09.02.2022 mit wenigen Anpassungen verlängert.

  • 2G-Plus für Indoor-Sport
  • 2G für Outdoor-Sport
  • 3G für Übungsleiter/innen (Indoor und Outdoor)
     

Die Teilnahme am Sport ist somit nur für folgende Personen zulässig:

  • Geimpfte und Genesene Personen mit gültigem Nachweis
  • Kinder unter 14 Jahre (NEU!)
  • Schüler/innen ab 14 bis 17 Jahre (NEU!)
     

Beim Indoor-Sport ist zusätzlich ein Testnachweis erforderlich!
Ausgenommen von einem Testnachweis bei 2G Plus sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler/innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Vollständig geimpfte Personen, die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Booster“ – direkt nach Erhalt der Impfung gültig) oder nach der vollständigen Immunisierung eine Corona-Infektion überstanden haben. (NEU!)
     

Folgende Tests mit negativem Ergebnis sind bei 2G Plus und 3G zulässig:

  • Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters
  • Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • PCR-Test und PoC PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Zusätzlich gilt eine vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht, auch in den Umkleiden.
 

Der am 29.01.2022 geplante Neujahrsempfang muss leider erneut abgesagt werden. Wir hoffen diese Veranstaltung im Januar 2023 wieder durchführen zu können.

Der Termin für die Generalversammlung am Fr. 25.03.2022 bleibt vorerst noch bestehen.

 

Andreas Dempfle
1. Vorsitzender SV Eggenthal